NewsWieder eine Positive Nachricht für uns. Das Karlsruher Gericht hat den Schweinfurter Einspruch wieder legt. Wir, gleichbeschlechtliche Partner dürfen die Kinder des Partners adoptieren.
26. August 2009
Bundesverfassungsgericht bekräftigt das Adoptionsrecht von Schwulen und Lesben
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Recht von Homosexuellen gestärkt, das
leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Die Richter verwarfen eine
Vorlage des Amtsgerichts Schweinfurt, das das Adoptions-verfahren in
einer Lebenspartner-schaft als grundgesetzwidrig angesehen und
somit ausgesetzt hatte. Die leibliche Elternschaft nehme keine Vorrangstellung gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft ein, heißt es in der Begründung aus Karlsruhe.
Ausgangspunkt war der Fall einer Frau, die das
heute dreijährige Kind ihrer Lebenspartnerin adoptieren will. Sowohl
der leibliche Vater des Kindes als auch das Jugendamt haben diesem
Wunsch zugestimmt. Trotzdem wollte das Amtsgericht Schweinfurt die
Adoption verhindern. Es begründete die Verweigerung damit, dass das
Gesetz zu eingetragenen Lebenspartnerschaften seiner Ansicht nach
verfassungswidrig sei, weil es den Lebenspartner dem leiblichen
Elternteil des Kindes gleichstelle. Das Amtsgericht legte die Frage zur
verfassungsrechtlichen Prüfung in Karlsruhe vor.
Lesen Sie den Bericht in der Süddeutschen vom 25. Aug. 2009 In der Pressemitteilung des BVerfG wird deutlich, daß das Gericht das AG Schweinfurt ziemlich kühl hat abfahren lassen. Das hat die bayrische Staatsregierung kommen sehen und es daher vorgezogen, den Normenkontrollantrag zurück zu ziehen.
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